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Dokument-ID: 1067322
5.4.1 Burgenland
Der Gemeinderat kann für die Benützung der Einrichtungen in Bestattungsanlagen der Gemeinde ein Entgelt festlegen (§ 39 Bgld LBwG 2019), welches privatrechtlich vorzuschreiben ist. Dabei muss auf örtliche Gegebenheiten Rücksicht genommen werden.