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Dokument-ID: 1080204
4.5.2 Begräbnisbesteller
Die Bestattungsunternehmen werden von den Notaren angeschrieben und diese geben dann zur jeweiligen Verlassenschaft den Begräbnisbesteller bekannt.
Dieser Begräbnisbesteller wird dann von dem nach der Verteilungsordnung zuständigen Notar (Gerichtskommissär) zur Todesfallaufnahme geladen. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass nur eine Person zur Todesfallaufnahme benötigt wird. Diese sollte informiert sein über