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Dokument-ID: 1067659
1.2 Wettbewerbsrecht
Der Wettbewerb und vor allem freier Wettbewerb bildet die Grundlage für jede Marktwirtschaft. Wettbewerb hat das Ziel, vor den Mitbewerbern einen Vorsprung zu erlangen. In Österreich wird er durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährleistet. Durch die UWG-Novelle 2007 wurde die EU-Richtlinie 2007 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern umgesetzt (RL-UGP).