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Dokument-ID: 1067325
5.4.4 Oberösterreich
Vom Inhaber eines Friedhofs ist eine Friedhofsordnung zu erstellen (§ 34 Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985).
Sie hat alle zum ordnungsgemäßen Friedhofsbetrieb erforderlichen Regelungen zu enthalten. Darunter fallen beispielsweise Bestimmungen über Inhaber und Verwaltung des Friedhofs (darunter auch Gebührenbestimmungen), das Friedhofsareal, Art und Beschaffenheit der Gräber.