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Neu Dokument-ID: 1067650

Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.6 Verlassenschaftsabhandlung

Erbantrittserklärung

Der Gerichtskommissär hat die nach der Aktenlage als Erben infrage kommenden Personen nachweislich aufzufordern, zu erklären, ob und wie sie die Erbschaft antreten oder ob sie diese ausschlagen wollen.

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