9.2 Überführungen ins Ausland
Wenn ein Todesfall in Österreich eintritt, ist eine Bestattung im Ausland grundsätzlich möglich. Hierbei ist eine Todesfallanzeige beim Standesamt erforderlich, in manchen Bundesländern muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Diese ist entweder die Bezirksverwaltungsbehörde (in Statutarstädten der Magistrat, ansonsten die Bezirkshauptmannschaft). Nur in Niederösterreich ist dafür der Bürgermeister zuständig. Eine Vorlage für den Leichenpass ist in der Anlage zum internationalen Abkommen über Leichenbeförderung zu finden.