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Neu Dokument-ID: 1071628

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Körperspende statt Bestattung

Mittels einer Körperspende kann eine Person zu Lebzeiten ihren Körper der Wissenschaft vermachen. Jede entscheidungs- und handlungsfähige Person mit vollendetem 18. Lebensjahr kann Körperspender/in werden. Dieses „Vermächtnis zur Körperspende“ ist in Wahrheit eine Willenserklärung gegenüber dem anatomischen Institut einer Medizinuniversität entweder in Wien, Graz, Salzburg oder Innsbruck. Es ist dringend anzuraten, den Willen einer Körperspende nicht erst in einem Vermächtnis bekanntzugeben, da dieses unter Umständen erst nach einer Bestattung geöffnet wird.

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