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Dokument-ID: 1067211
4.1.4 Wenn ein Angehöriger im Ausland verstirbt
In diesem Fall informiert in der Regel entweder die österreichische Botschaft oder das Konsulat über den Todesfall. Falls Angehörige selbst vor Ort sind, sollten sich diese ebenso an die österreichische Botschaft oder das Konsulat wenden, um das weitere Vorgehen zu klären. Die österreichischen Vertretungen im Ausland sind jederzeit telefonsich oder per E-Mail zu erreichen.