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Dokument-ID: 1067711
3.6 Grabtiefe
Grundsätzlich hängt die Grabtiefe davon ab, ob es sich um ein Urnengrab oder ein Erdgrab handelt. Wenn es sich um ein Erdgrab handelt, hat dieses in der Regel eine Grabtiefe von ungefähr 1,8 Meter bis 2,2 Meter aufzuweisen. Beim Urnengrab beträgt die Grabtiefe mindestens 0,7 Meter bis 0,8 Meter.