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Dokument-ID: 1135872
10.2.3 Verabschiedung am offenen Sarg
Besonders nach Notfällen äußern Betroffene den Wunsch, den Verstorbenen noch einmal sehen zu wollen. Manchmal wird dies sogar im Rahmen des Erstkontakts als Bedingung genannt, bevor der Bestattungsauftrag gegeben wird. Dies ist ein nachvollziehbares Bedürfnis, wenn man bedenkt, dass Todesopfer von Notfällen plötzlich und gewaltsam aus dem Leben gerissen wurden und die Angehörigen keine Möglichkeit hatten, sich zu verabschieden.