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Dokument-ID: 1099258
5.2.3 Offene Gesellschaft (OG)
Die OG ist eine Personengesellschaft und wird unter eigener Firma geführt. Die Gesellschafter sind gesamthandschaftlich verbunden. Bei keinem der Gesellschafter ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt. Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig (§ 105 UGB). Die OG entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch (§ 123 Abs 1 UGB).