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Neu Dokument-ID: 1067374

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.6 Bundesland Steiermark

Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 2010 enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen, die das Benutzungsrecht an den Gräbern betreffen. Lediglich in der Friedhofsordnung können solche Bestimmungen vorgesehen werden.

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