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Dokument-ID: 1067374
2.3.6 Bundesland Steiermark
Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 2010 enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen, die das Benutzungsrecht an den Gräbern betreffen. Lediglich in der Friedhofsordnung können solche Bestimmungen vorgesehen werden.