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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.5 Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine unter eigener Firma geführte Personengesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern

  • bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten),
  • beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre) (§ 161 UGB).

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