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Dokument-ID: 1067105
1.3.6 Thanatopraxie und Einbalsamierung
Unter Thanatopraxie ist die Aufbereitung einer Leiche zum Zweck der pietätvollen Abschiednahme zu verstehen, insbesondere die Verzögerung der Autolyse (Verwesung) und die rekonstruktiven Arbeiten zB an Unfalltoten sowie die Wiederherstellung der optisch-ästhetischen Erscheinung von Verstorbenen (§ 16 Abs 1 Bgld LBwG, vgl auch § 1 Abs 2 Z 2 lit d der Standesregeln für Bestatter).