Neu
Dokument-ID: 1067427
5.2.4 Bundesland Oberösterreich
Gem § 34 Abs 3 Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetz 1985 sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Inhabern und den Benützern der Friedhöfe (…) privatrechtlicher Natur. Abgabenrechtliche Vorschriften werden hiedurch nicht berührt.