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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.7 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist Unternehmerin kraft Rechtsform (§ 2 UGB). Die Rechtsgrundlagen sind insbesondere im GmbH-Gesetz geregelt. Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden (§ 61 Abs 1 GmbHG). Im Gegensatz zu OG und KG kann die GmbH auch nur durch eine Person errichtet werden (Ein-Mann-GmbH).

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