© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1090221

Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7.6 Meldung durch den Gerichtskommissär

Der in der Praxis quantitativ bei Weitem relevanteste Fall (und damit der „Standardfall“) ist der, dass das Krankenhaus, in dem die Person verstorben ist, die Anzeige des Todes an das für seinen Ort zuständige Standesamt vornimmt und letzteres das zuständige Verlassenschaftsgericht ermittelt, um diesem im Anschluss die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop