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Dokument-ID: 1071642
6.2 Beispiel Wiener Bestattungsverordnung
Der mit „Haftung“ überschriebene § 39 der Wiener Bestattungsanlagenverordnung (BAO) – der Friedhofsordnung der in Wien von der (ausgegliederten) Friedhöfe Wien GmbH verwalteten Friedhöfe – widmet sich in fünf Absätzen mehreren Ausprägungen einer möglichen Haftung: