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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Beispiel Wiener Bestattungsverordnung

Der mit „Haftung“ überschriebene § 39 der Wiener Bestattungsanlagenverordnung (BAO) – der Friedhofsordnung der in Wien von der (ausgegliederten) Friedhöfe Wien GmbH verwalteten Friedhöfe – widmet sich in fünf Absätzen mehreren Ausprägungen einer möglichen Haftung:

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