3.8 Arten von Verträgen
Allgemeines
In Österreich unterscheidet man iW zwischen Zielschuld- und Dauerschuldverhältnissen. Ein Zielschuldverhältnis ist auf eine einmalige Leistung gerichtet (zB Kauf, Tausch, Werklieferung). Handelt es sich um ein Schuldverhältnis, bei dem ein länger andauerndes Verhalten geschuldet wird, so liegt ein Dauerschuldverhältnis vor (zB Mietvertrag oder Dienstvertrag). Zielschuldverhältnisse enden durch Erbringung der Leistung. Dauerschuldverhältnisse haben keinen derartigen Beendigungsgrund, sondern enden durch den Zeitablauf, Auflösungsvereinbarung oder durch Kündigung. • [Fußnote: Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II, Auflage 15, Rz 27ff.]