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Dokument-ID: 1106835
1.5 Grundrechtlicher Schutz von Begräbnissen
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurden mit der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (in Kraft bis 24.01.2021) strenge Ausgangsregeln angeordnet. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs war demnach nur zu besonderen Zwecken zulässig, etwa zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, was ausdrücklich auch Friedhofsbesuche beinhaltete. Eine weitere Ausnahme betraf die Teilnahme an Begräbnissen mit höchstens 50 Personen.