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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Übersichtsplan und Grabstellenverzeichnis

Von der Friedhofsverwaltung (auch: Friedhofsbetreiber, Rechtsträger einer Bestattungsanlage) – zB der Gemeinde – ist ein Übersichtsplan (auch: Friedhofsplan) bzw ein Grabstellenverzeichnis (auch: Bestattungsbuch, Gräberbuch) zu führen und zum Teil auch öffentlich zu machen.

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