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Dokument-ID: 1129384
4.6 Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Sachverhalt
Die beklagte Partei ist die Stadt Wien und seit 1942 Eigentümerin des Friedhofs M … Sie hat für ihre Friedhöfe aufgrund von § 32 Abs 2 des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes eine privatrechtliche „Bestattungsanlagenordnung“ erlassen, die unter anderem Folgendes vorsieht: