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Jan-Thorsten Malacek - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.8 Bestattungsanlagen

Bestattungsanlagen sind behördlich bewilligte Anlagen, die der Bestattung von Leichen, Leichenteilen und Asche von Verstorbenen dienen. Dazu zählen etwa Friedhöfe und Krematorien. In der Regel können Bestattungsanlagen von einer Gemeinde oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft errichtet und betrieben werden. Manche Landesgesetze erlauben darüber hinaus auch Privaten (juristischen und natürlichen Personen), Bestattungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Bestattungen außerhalb von Bestattungsanlagen sind nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt. Grundsätzlich sind die Gemeinden dazu verpflichtet, Bestattungsanlagen zu errichten und zu erhalten, sofern der Bedarf es erfordert. Neben Friedhöfen und Feuerbestattungsanlagen (Krematorien) kennen einige der Landesgesetze auch andere Bestattungsanlagen (zB Naturbestattungsanlagen, Privatbegräbnisstätten). Hinsichtlich der Errichtung von Bestattungsanlagen sind die jeweiligen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen bzw Flächenwidmungspläne zu berücksichtigen.

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