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Dokument-ID: 1071639
5.3 Grabgestaltung
Gräber können in der Regel individuell gestaltet werden. Allerdings sind der Gestaltungsfreiheit durch die jeweiligen Friedhofsordnungen Grenzen gesetzt. Meist werden Gräber mit pflegeleichten Blumen und Sträuchern bepflanzt und zur Dekoration mit Steinen, Muscheln oder Kerzen geschmückt.