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Neu Dokument-ID: 1067424

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Bundesland Burgenland

Rechtslage

Gem § 39 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz 2019 kann der Gemeinderat für die Benützung der Einrichtungen in Bestattungsanlagen der Gemeinde ein Entgelt festlegen. Ein allfälliges Entgelt ist privatrechtlich vorzuschreiben. Auf örtliche Gegebenheiten ist Rücksicht zu nehmen.

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