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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6 Die Einstufung des Mitarbeiters in den Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag enthält die Regelung der Ansprüche des Arbeitnehmers, die sich nicht aus den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ergeben.

Unter einem Kollektivvertrag versteht man eine Vereinbarung zwischen der Interessenvertretung der Arbeitnehmer und der Interessenvertretung der Arbeitgeber.

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