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Dokument-ID: 1067216
5.1 Zuständigkeit der Länder
In Österreich besteht grundsätzlich Bestattungspflicht. Die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens obliegt gem Art 15 Abs 1 iVm Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG den Ländern und findet sich in neun einzelnen Landesgesetzen wieder: