Neu
Dokument-ID: 1120805
7 Sozialbestattung
Eine Sozialbestattung (früher auch Armenbestattung genannt) wird durchgeführt, wenn die Kosten einer Beisetzung nicht durch den Nachlass gedeckt werden können und die Angehörigen kein Geld für die Beerdigung haben. In diesem Fall übernimmt die Gemeinde oder das Land die Beauftragung der Bestattung und trägt die Kosten.