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Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Allgemeines – Grundbuch – Sonstiges

Frist

Die Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen Rechtserwerbs ist vom Rechtserwerber schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Entstehen des Rechtstitels oder nach Rechtskraft eines die Genehmigungsbedürftigkeit feststellenden Bescheids nach § 11 bei der Behörde zu beantragen.

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