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Georg Edlauer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.3 Mietobjekt

Neben der genauen Adresse kann auch die Angabe der Einlagezahl der Liegenschaft bzw die Grundstücksnummer samt Katastralgemeinde erfolgen. Die genaue Beschreibung der Liegenschaft sowie des Mietgegenstandes und dessen Lage innerhalb des Hauses ist nicht zuletzt im Hinblick auf ein künftiges Räumungs- oder Exekutionsverfahren empfehlenswert, da vom Gericht Exekutionen nur dann durchgeführt werden, wenn eine eindeutige Identifikation des Bestandobjektes gegeben ist.

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