Neu
Dokument-ID: 948393
2.1.1 Bundes-Umwelthaftungsgesetz
Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) trat mit 20.06.2009 in Kraft. Seinen Ursprung hat es in der Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG und regelt Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Das B-UHG begründet keine zivilrechtliche Haftung oder keinen individuellen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich vielmehr um einen öffentlich-rechtlichen Haftungsbegriff im Sinne einer Abwehr von Umweltschäden anhand des Verursacherprinzips.