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Dokument-ID: 1064390
4.6 Gebührenbefreiungen
Gebührenfrei sind ua
- Verträge über Miete von Wohnräumen bis drei Monate
- Werknutzungsverträge sowie Patent-, Musterlizenz- und Markenverträge
- Bestandverträge, bei denen der Gebührenbemessungswert EUR 150,– nicht übersteigt
- Aufforderungsschreiben gem § 45 MRG.