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Dokument-ID: 1064632
10.4 Technische Abbruchreife
Unwirtschaftlichkeit der Instandsetzung
Wien, Schutzzonen, Unbenützbarkeit der Hälfte
Eine Unwirtschaftlichkeit der Instandsetzung gibt es nach der Bauordnung für Wien nach dem Erkenntnis des VwGH v 4.5.1970, Slg 7789, grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme davon bilden Gebäude in Schutzzonen, bei denen nach der Rechtsprechung des VwGH im Fall der wirtschaftlichen Abbruchreife ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Abtragungsauftrages besteht.