3.3 Naturschutz und Genehmigungen
Allgemeines
Das Naturschutzrecht kann einen wesentlichen Bestandteil bei der Realisierung von Immobilien- bzw Bauprojekten und – wie die Praxis zeigt – auch eine beachtliche Hürde darstellen. Für die Realisierung eines Projekts ist daher im Vorfeld zu klären, ob für die Verwirklichung eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen ist. Im Gegensatz zu anderen Rechtsmaterien (wie zB GewO, dem AWG 2002 oder dem ElWOG 2010) handelt es sich beim Naturschutzrecht um eine Landesmaterie; das bedeutet, dass für die Projektverwirklichung auf die einzelnen Naturschutzgesetze der Länder zu achten ist. Je nachdem, in welchem Bundesland bzw in welchen Bundesländern ein Projekt realisiert werden soll, ist auf folgende Naturschutzgesetze zurückzugreifen: