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Dokument-ID: 1064727
10 Versicherungsdienstleister
Versicherungsmakler
Der gewerberechtlich erbrachte Befähigungsnachweis autorisiert den Versicherungsmakler, tätig zu werden. Er bearbeitet unabhängig vom Versicherer im Dienste des Kunden den optimalen Vertrag und erweitert die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften mit Vertragsklauseln, welche die Absicherung des Kunden verbessern. Der Versicherungsmakler haftet dem Versicherungsnehmer gegenüber selbst.