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Dokument-ID: 1064758
9.4 Gemeinsame Bestimmungen – Grundbuch
Gemeinsame Bestimmungen
Bei Zutreffen der Voraussetzungen über den Erwerb eines lfw Grundstückes, Baugrundstückes und durch einen Ausländer sind die jeweiligen Bestimmungen nebeneinander anzuwenden. Sollte beim Rechtserwerb an einem lfw Grundstück durch einen Ausländer eine Zustimmung versagt werden, darf die Genehmigung nicht erteilt werden.