© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1064526

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen

Diese Bestimmung gibt es nur in Wien. Sie ist nunmehr fakultativ. Die Bekanntgabe gilt 18 Monate ab Ausstellungsdatum. Wird innerhalb der Gültigkeitsdauer von demselben Antragsteller erneut eine Bekanntgabe beantragt und hat sich der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht geändert, wird ein Duplikat ausgestellt. Dieses verlängert nicht die Gültigkeitsdauer. Wird keine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen vorgelegt, gelten die im Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bestimmungen des Bebauungsplanes. Das Ansuchen kann formlos, dh ohne Vorlage einer Grundbuchsabschrift und ohne Lageplan eingebracht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop