9.3.3 Pfandrechtliche Sicherung
Allfällige Rückforderungsansprüche des Erwerbers können auch durch ein ausreichende Deckung bietendes Pfandrecht auf einer Liegenschaft gesichert werden. Wenn der Bauträgervertrag die Verschaffung des Eigentums, des Wohnungseigentums oder des Baurechts vorsieht, wird der Wert der zu bebauenden Liegenschaft wegen regelmäßig vorhandener vorrangiger Pfandrechte die Rückforderungsansprüche der Erwerber nicht abdecken können. Im Mietwohnungsbau wäre es aber denkbar, dass für die meist als Baukostenzuschüsse bezeichneten Vorauszahlungen der zukünftigen Mieter ausreichende Deckung auf der zu bebauenden Liegenschaft gefunden werden kann.