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Neu Dokument-ID: 1064630

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Folgen der Nichtbeseitigung eines Baugebrechens – Konsenslosigkeit

Kurzübersicht

  • Strafgesetzliche Folgen
  • Zivilrechtliche Folgen
  • Verwaltungsrechtliche Folgen

Strafgesetzliche Folgen 

§ 81 StGB

Die Unterlassung der Beseitigung eines Baugebrechens, das zum Einsturz auch nur eines Teiles eines Gebäudes führt, ist im Fall der konkreten Gefährdung der körperlichen Sicherheit ein Vergehen nach §§ 81 ff des Strafgesetzbuches, BGBl Nr 60/1974.

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