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Dokument-ID: 572981
9.3.4 Sicherung durch eine inländische Gebietskörperschaft als Bauträger (§ 7 Abs 6 Z 1 BTVG)
Die Sicherungspflicht des Bauträgers ist auch erfüllt, wenn eine inländische Gebietskörperschaft Bauträger ist (§ 7 Abs 6 Z 1 BTVG). Diesbezüglich wird ein Insolvenzrisiko als „praktisch ausgeschlossen“ erachtet, sodass besondere auf den Insolvenzschutz abzielende Regelungen nicht erforderlich sind.