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Dokument-ID: 1064627
8.6 Gültigkeitsdauer der Baubewilligung
Burgenland/Niederösterreich
Die Baubewilligung erlischt, wenn
- die Durchführung des Vorhabens nicht binnen zwei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung begonnen wurde oder
- das Vorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Durchführung vollendet ist.