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Neu Dokument-ID: 1064627

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6 Gültigkeitsdauer der Baubewilligung

Burgenland/Niederösterreich

Die Baubewilligung erlischt, wenn

  • die Durchführung des Vorhabens nicht binnen zwei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung begonnen wurde oder
  • das Vorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Durchführung vollendet ist.

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