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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Mietstundungen

Die Bundesregierung hat im Frühjahr einen Beschluss zur generellen Stundung gefasst. Wohnungsmieter, die aufgrund der Regierungsmaßnahmen im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni die Miete nicht zahlen konnten, erlangten die Stundung bis 31.12.2020. In einer kürzlichen Nationalratssitzung wurde die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Außerdem wurde im Nationalrat festgelegt, dass Delogierungen aufgrund nicht bezahlter Mieten aus diesem Zeitraum bis Mitte 2022 aufgeschoben werden.

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