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Natalie Hahn | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Begriffsdefinitionen

Der Begriff Telearbeit beschreibt keine bestimmten Tätigkeitsinhalte, sondern die Art und Weise der Leistungserbringung: Tätigkeiten werden mithilfe programmgesteuerter Arbeitsmittel außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers erbracht, es besteht aber eine telekommunikative Anbindung dorthin.

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