Neu
Dokument-ID: 1103698
8.2 Begriffsdefinitionen
Der Begriff Telearbeit beschreibt keine bestimmten Tätigkeitsinhalte, sondern die Art und Weise der Leistungserbringung: Tätigkeiten werden mithilfe programmgesteuerter Arbeitsmittel außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers erbracht, es besteht aber eine telekommunikative Anbindung dorthin.