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Dokument-ID: 1064653
4 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger
Immobilienverwalter
Immobilienverwalter zählen ebenso wie Immobilienmakler und Bauträger zu den „Immobilientreuhändern“. Der Immobilienverwalter versichert sich gegen jene Fehler, die er und seine Mitarbeiter, insbesondere beim Abschluss von Verträgen, verursachen könnten, welche infolge eines Vermögensschadens des Hauseigentümers anfallen.