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Dokument-ID: 1134069
14 Bestellerprinzip
Seit dem 1. Juli 2023 ist das Bestellerprinzip in Kraft. Demzufolge werden „wie gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, die Kosten der Maklerin/des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat“.