3.6 Bausperren und sonstige Bauverbote
Planverordnung
Es gibt allgemeine Bauverbote (Bausperren) und Bauverbote im Einzelfall. Bausperren sind Planverordnungen, die der Durchsetzung eines Planungszieles dienen. Während einer Bausperre sind Bauplatzschaffungen und Baubewilligungen entweder überhaupt nicht oder nur insoweit zulässig, als sie die beabsichtigten Änderungen weder erschweren noch verhindern. Bauverbote im Einzelfall bestehen bei mangelnder Anbaureife (keine sichergestellte Ver- und Entsorgung, keine ausreichende, rechtlich und tatsächlich sichergestellte Verbindung mit dem ausgebauten Straßennetz) und für Grundflächen, die für eine selbstständige Verbauung nicht geeignet sind.