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Dokument-ID: 1064654
5 Vertrauensschadenversicherung
Haftung für Mitarbeiter
Im Rahmen einer Vertrauensschadenversicherung werden durch den Versicherer dem Versicherungsnehmer Schäden ersetzt, die an dessen Vermögen von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche (gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßende) Handlungen zugefügt wurden.