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Lara Haidvogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.1 Bauprodukteverordnung und OIB 7 – Übersicht

Allgemeines zum Bauprodukterecht

Zentrales Regelwerk für Bauprodukte stellte bislang die europäische Bauprodukteverordnung (EU) Nr 305/2011 dar. Ziel dieser Verordnung war es, dass Bauprodukte in der EU frei in Verkehr gebracht und gehandelt werden können. Seit dem 07.01.2025 ist eine neue EU-Bauprodukteverordnung in Kraft, und zwar die Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27.11.2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr 305/2011 (kurz: BPVO 2024). Die Bestimmungen der neuen BPVO 2024 treten über die kommenden zwei Jahre sukzessive in Kraft: Bestimmungen wie der Anwendungsbereich oder Regelungen zur Entwicklung von Normen gelten seit dem 07.01.2025. Alle sonstigen Bestimmungen entfalten erst ein Jahr später ihre Wirksamkeit (folglich mit 08.01.2026), mit Ausnahme der Sanktionsbestimmungen, die erst nach zwei Jahren gelten (folglich ab dem 08.01.2027).

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