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Dokument-ID: 1064393
4.8 Durchschnittssätze für die Vergebührung von Bestandverträgen
Sind nachstehende Zinsbestandteile der Höhe nach unbekannt, so sind folgende Beträge anzusetzen:
- Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) EUR 1,30
- Heizung EUR 0,58
- Warmwasser EUR 0,28