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Dokument-ID: 1064503
5.2 Eigentumserwerb an Grundstücken
Grundsätzlich unterscheidet man beim Eigentumserwerb zwischen derivativem und originärem Erwerb.
Derivativer Eigentumserwerb
Von derivativem Eigentumserwerb spricht man, wenn der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Sache wirksam einer anderen Person überträgt. Im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb handelt es sich dabei um den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft (etwa durch Kauf, Tausch, Schenkung).